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Neue Ziele nach Paris: Strategien und Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz

Dass sich 195  Staa­ten auf der 21. UN-Kli­ma­kon­fe­renz in Paris auf einen Ziel­wert eini­gen wür­den, der unter 2°C liegt, galt vor weni­gen Mona­ten noch als undenk­bar. Aus den Beschluss­do­ku­men­ten der Kon­fe­renz geht her­vor, dass die durch­schnitt­li­che Erd­er­wär­mung auf 1,5°C gegen­über vor­in­dus­tri­el­len Wer­ten begrenzt wer­den soll.

Ob die­ser Wert auf wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen fußt oder eher als Zei­chen einer Sym­bol­po­li­tik auf­zu­fas­sen sei,  dar­über strei­ten sich die Akteu­re. Den­noch, die Aner­ken­nung des neu­en Ziel­wer­tes ist grund­le­gend für die Aus­rich­tung poli­ti­scher Pro­gram­me, die nun  für einen Zeit­ho­ri­zont von 2050 bis 2100 aus­for­mu­liert wer­den sol­len. Die Ver­ein­ba­run­gen der Paris-Kon­fe­renz stel­len einen wich­ti­gen Wen­de­punkt in der inter­na­tio­na­len Kli­ma­po­li­tik dar.

Hier sind die wich­tigs­ten COP21-Beschlüs­se zusam­men­ge­fasst:

  1. Natio­na­le Zusa­gen zur Emissionsminderung:
    Bereits im Vor­feld haben 180 Län­der ihre Zie­le zur Redu­zie­rung oder Beschrän­kung des CO2-Aus­sto­ßes ein­ge­reicht. Allein, die­se rei­chen nicht aus! Wür­den nur die bis­her zuge­sag­ten Min­de­rungs­zie­le ein­ge­hal­ten, muss mit einem Tem­pe­ra­tur­an­stieg von 2,7° bis 3,5°C gerech­net wer­den. Ohne jeg­li­che Hand­lun­gen und einem „busi­ness-as-usu­al“ muss mit einer Erd­er­wär­mung von min­des­tens 4°C gerech­net werden.
  2. Glo­ba­les Langzeitziel:
    Die Teil­neh­mer­staa­ten wol­len ihre Net­to­emis­sio­nen im Zeit­raum von 2050 bis 2100 auf Null set­zen. Der IPCC for­dert, wie erwähnt, dass Null-Emis­sio­nen bereits 2070 erreicht wer­den muss. Kri­ti­ker emp­fin­den den Zeit­ho­ri­zont als Auf­schie­ben von not­wen­di­gen struk­tu­rel­len Ände­run­gen z.B. in der Strom- und Wär­me­ver­sor­gung oder im Verkehrsbereich.
  3. Moni­to­ring:
    Alle 5 Jah­re, begin­nend in 2023, sol­len die Fort­schrit­te über­prüft wer­den. Dabei soll ein Satel­li­ten-Scree­ning ein­ge­setzt wer­den. Obwohl es kei­ne Sank­tio­nen für das Nicht­ein­hal­ten der Ver­ein­ba­run­gen geben wird, so kann das kon­ti­nu­ier­li­che Moni­to­ring, in Fort­füh­rung der bis­he­ri­gen Pra­xis der Natio­na­len Inven­tar­be­rich­te, hel­fen, jene Staa­ten, die ihre Zusa­gen ver­ges­sen, wie­der an ihre Auf­ga­ben zu erinnern.
  4. Finan­zie­rung:
    Kon­kre­te Zusa­gen zur Finan­zie­rung ins­be­son­de­re die Unter­stüt­zung der Ent­wick­lungs­län­der bei der Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del und den Über­gang zu grü­nen Ener­gien feh­len lei­der. Damit wer­den auch die Ver­ein­ba­run­gen der Vor­gän­ger­kon­fe­ren­zen wie­der auf­ge­weicht. Ledig­lich im unver­bind­li­chen Teil des Beschluss­tex­tes fin­det sich die Ver­ein­ba­rung, dass die Län­der an einem Plan arbei­ten wol­len, um sicher­zu­stel­len, dass ab 2020 jähr­lich 100 Mrd. US-Dol­lar bereit­ge­stellt wer­den sol­len. Beob­ach­ter mei­nen dar­in ein Zuge­ständ­nis vor allem an die USA zu erken­nen. Eine Rati­fi­zie­rung in hei­mi­schen Par­la­men­ten vor dem Hin­ter­grund der Finanz­zu­sa­gen gilt näm­lich als unwahr­schein­lich. Ein Pro­blem, dass auch ande­re Indus­trie­län­der betref­fen dürfte.
  5. Mecha­nis­mus für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che: Län­der, die von extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen beson­ders hart getrof­fen wer­den, sol­len Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen kön­nen oder wer­den von den o.g. Finan­zie­rungs­me­cha­nis­men befreit.

Was fehlt?

Es gibt kei­ne stra­te­gi­schen oder kon­zep­tio­nel­len Über­le­gun­gen, wie das 1,5°C‑Ziel kon­kret erreicht wer­den kann und soll. Der Zeit­plan gilt vie­len als zu lang­sam. War­um soll erst 2050 mit den star­ken Sen­kungs­maß­nah­men begon­nen wer­den? Für den inter­na­tio­na­len Emis­si­ons­han­del und die Fest­le­gung eines Koh­len­stoff­prei­ses gibt es kein Zei­chen aus Paris. Ein kla­rer und vor­her­seh­ba­rer Koh­len­stoff­preis wäre aber eine gute Grund­la­ge um mone­tä­re Anrei­ze für Inves­to­ren, Kon­su­men­ten und Pro­du­zen­ten zu set­zen. Auch die inter­na­tio­na­le Luft- und Schiff­fahrt, schließ­lich ein gro­ßer Ver­ur­sa­cher von THG-Emis­sio­nen, bleibt aus dem Ver­trag von Paris aus­ge­klamm­tert. Die Rech­te indi­ge­ner Völ­ker und Bewoh­ner von Small Island Deve­lo­p­ment Sta­tes wer­den in kei­ner Wei­se gestärkt. Zusa­gen für kon­kre­te Unter­stüt­zun­gen blei­ben aus.

Was bedeu­tet das? 

Die Ziel­stel­lung von 1,5°C ist anspruchs­voll und ambi­tio­niert. Kli­ma­schüt­zer auf unter­schied­li­chen Berei­chen, aus Hoch­schu­len, Unter­neh­men und Kom­mu­nen, müs­sen wei­ter­hin aktiv blei­ben, ihre Anstren­gun­gen gar noch ver­stär­ken. Das War­ten auf die „gro­ße Poli­tik“ reicht nicht aus, es gilt loka­le und schell umsetz­ba­re Lösun­gen zu fin­den und Ideen umzu­set­zen. Der Wan­del muss dort begin­nen, wo die Men­schen leben und arbei­ten. INM unter­stützt sie gern!

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