Der Begriff der Klimaneutralität ist in aller Munde. Unternehmen und deren Produkte oder Dienstleistungen werden klimaneutral «gelabelt». Eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden wollen klimaneutral werden (z.B. Rostock[1], Mannheim[2], Dresden[3], Berlin[4], Wrocław[5], Groningen[6]). Aber was bedeutet Klimaneutralität für Kommunen eigentlich und was muss getan werden, um klimaneutral zu werden? Wir gehen diesen Fragen in einer Serie von Blog-Artikeln in den nächsten Wochen nach und beginnen mit grundsätzlichen Aspekten zum besseren Verständnis des Konzepts der Klimaneutralität.
Klimaneutralität
Das politische Ziel der Klimaneutralität ergibt sich aus der wissenschaftsbasierten Einsicht, dass für die Begrenzung des Klimawandels auf 1,5 °C bis 2100, der Menschheit noch ein bestimmtes Budget für Treibhausgasemissionen zur Verfügung steht[7]. Im völkerrechtlich bindenden Pariser Abkommen und auch in vielen nationalen Gesetzen, auch dem deutschen Klimaschutzgesetz[8],[9],[10],[11], wird Klimaneutralität als politisches Ziel festgesetzt. Klimaneutralität bedeutet letztlich, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bilanziell keine Treibhausgase mehr freigesetzt werden dürfen. Wer also klimaneutral sein will, muss alle klimaschädigenden Aktivitäten wiedergutmachen und damit neutralisieren. So versteht es auch der IPCC[12]: Klimaneutralität wird als ein Zustand beschrieben, bei dem menschliche Aktivitäten keine Effekte auf das Weltklima verursachen. Neben dem Ausstoß von Treibhausgasen können auch andere Aktivitäten zu Klimafolgen führen[13], aber im allgemeinen Sprachgebrauch steht der CO2-Ausstoß bzw. die Freisetzung von Treibhausgasen (THG) im Vordergrund[14], es wäre daher korrekter von Treibhausgasneutralität zu sprechen. Diese wird erreicht, wenn der Ausstoß an Treibhausgasen drastisch reduziert und bereits ausgestoßene THG ausgeglichen werden. Die Absenkpfade für die THG-Emissionen unterscheiden sich dabei je nach Ambitionsniveau, d.h. bis wann die bilanzielle Klimaneutralität erreicht werden muss, unterscheidet sich dabei oftmals (Abbildung 1).
Abbildung 1: Beispiele für Absenkpfade mit unterschiedlichem Ambitionsniveau und Zieldatum
Wichtig ist es zu verstehen, dass es sich bei der Klimaneutralität um ein buchhalterisches bzw. bilanzielles Prinzip handelt, d.h. ausgestoßene und vermiedene THG-Emissionen werden gegeneinander gerechnet. Das Grundprinzip der Quellen und Senken ist in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abbildung 2: Das bilanzielle Konzept der Klimaneutralität
Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen ergriffen werden[15]:
- Vermeidung von THG-Emissionen durcheine drastische Reduzierung des Ressourcenverbrauchs auf volkswirtschaftlicher Ebene durch Dematerialisierung und Suffizienz.
- Die Reduzierung des Verbrauchs durch Steigerung der Material- und Energieeffizienz z.B. durch energetische Modernisierung und Dämmung von Gebäuden, durch den Einsatz von energieeffizienten Querschnittstechnologien
- Substitution: Umstellung auf klimafreundliche, genauer gesagt THG-arme Energieträger und Materialien (z.B. erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff, biobasierte Materialien, Rezyklate)
- Removal: Für die Entfernung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre durch Stärkung und Aufbau von technischen[16] und natürlichen Senken[17]. Die technischen Möglichkeiten für die wirkungsvolle Entnahme von THG aus der Atmosphäre sind allerdings bislang nicht verfügbar[18] und auch den naturbasierten Methoden sind Grenzen gesetzt.
- Freiwillige Kompensation bzw. Offsetting über den Kauf von entsprechenden Zertifikaten für THG-Emissionsgutschriften.
Vorsicht ist geboten, bei der öffentlichkeitswirksamen Verwendung des Begriffes „Klimaneutralität“! Nicht nur sind einige Problemfälle medial diskutiert[19] oder gerichtlich ausgefochten worden. Mit der neuen EU-Green-Claims-Directive[20] wird die Verwendung der Kennzeichnung für Werbung und PR-Maßnahmen eingeschränkt. Kurzum: eine robuste THG-Bilanzierung und eine externe Verifizierung müssen sichergestellt werden.
Klimaneutralität in Kommunen
Deutschland und damit auch seine Kommunen sollen bis spätestens 2045 treibhausgasneutral werden. Während die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf übergeordneten, bei staatlichen und überstaatlichen Institutionen gesetzt werden, erfolgt die Umsetzung auf lokaler Ebene und daher sind Kommunen von zentraler und wichtiger Bedeutung[21].
„Letztendlich sind die Kommunen die Orte,
wo produziert wird, wo konsumiert wird, wo gelebt wird,
und da findet dann halt die Umsetzung statt,
deswegen sind sie relevant für die Strategie.“
(Dr. Klaus Reuter, LAG 21 NRW e.V.,
[zit. Merkelbach 2018][22]
Um die Netto-Null-Treibhausgasbilanz zu erreichen, müssen alle technisch vermeidbaren THG-Emissionen gemindert und der Endenergieverbrauch deutlich gesenkt werden[23]. THG-Emissionen entstehen in verschiedenen Bereichen oder Sektoren. Bei INM – kommunale Klimastrategie folgen wir dem Ansatz der Nationalen Treibhausgasinventare[24], die für das Monitoring und die Berichterstattung im Rahmen des Pariser Abkommens erstellt werden. Es werden energetische und nicht-energetische Emissionssektoren unterschieden und in INM Footprint umgesetzt[25]:
- Energie bzw. Strom und Wärme,
- prozessbedingte Industrieemissionen,
- Verkehr,
- Abfallwirtschaft sowie
- Land- und Forstwirtschaft und
- Landnutzungsänderungen.
In allen der genannten Sektoren müssen THG-Emissionen möglichst zügig und möglichst umfassend gesenkt werden. Es gibt allerdings auch nur schwer oder technisch nicht vermeidbare THG-Emissionen. Diese Rest-Emissionen[26] müssen dann über natürliche Senken in Wäldern, Feuchtgebieten und Mooren oder durch andere technische Entnahmemaßnahmen entzogen werden. Offsetting bzw. Kompensation verbleibt als Option, um nicht reduzierte THG-Emissionen zumindest bilanziell zu bearbeiten, indem durch den Kauf von Zertifikaten Projekte unterstützt werden, die andernorts THG-Emissionen einsparen oder entziehen.
Die Senkung der THG-Emissionen gleicht einer Herkulesaufgabe, die Kommunen allein nicht bewältigen können, obwohl es viele Umsetzungspotenziale gibt[27]. Sie sind auf die Unterstützung einer Reihe von Akteuren angewiesen, die jeweils in ihrem eigenen Verantwortungsbereich, als Bürger*in oder als Unternehmer*in handeln müssen. Die Einflussbereiche von Kommunen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 1: Kommunale Einflussbereiche und Beispiele für Maßnahmen[28]
Einflussbereich | Beschreibung | Beispiele für Maßnahmen |
Verbrauchen und Vorbild | Hierbei geht es um die direkt verursachten und beeinflussbaren THG-Emissionen einer Kommune, z.B. in den eigenen Liegenschaften, beim Fuhrpark oder in kommunalen Unternehmen. | Umstellung auf Versorgung mit EE-Strom und Wärme in kommunalen Gebäuden und kommunalen WBGsEnergetische Optimierung von Beleuchtung und Straßenbeleuchtung, RLT-AnlagenStromeffizienz in Trinkwasserversorgung und AbwasserentsorgungEnergieautarke KläranlagenOptimierter kommunaler Fuhrpark, Flotte auf Elektroantrieb umstellenElektrifizierung ÖPNV/Linienbusse |
Versorgen und Anbieten: | Senkung von THG-Emissionen bei kommunalen Leistungen und Infrastrukturen | Senkung von THG bei der Verwertung von BioabfällenBetrieb von Nah- und Fernwärmenetzen, Verbesserung der Effizienz in FernwärmenetzenStärkung umweltfreundlicher Mobilität (ÖPNV, Rad, Fuß)Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Einführung von Leih- und Pfandsystemen Umstellung des Angebotes in KantinenEnergetische Sanierung mit hoher Sanierungstiefe im kommunalen Wohnungsbestand |
Planen und Regulieren | Förderung von Klimaschutz durch entsprechende Vorgaben und Berücksichtigung bei Fachplanungen | Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, z.B. durch Ausweisung von Vorranggebieten Kommunale WärmeplanungSiedlungsplanung: Hohe energetische Anforderungen an Neubauten (Effizienzhaus EH 40), Förderung von Flächenrecycling Einrichtung von Umweltzonen |
Beraten und Motivieren | Indirekte Maßnahmen durch Agenda Setting, Vernetzung von Akteuren, Empowerment und Motivierung sowie Energieberatungen für Bürger | Öffentlichkeitsarbeit und KampagnenVernetzung von Akteuren inner- und außerhalb der Kommunen Anreizsysteme schaffen Beratung von Unternehmen und Bürgern („Bauherrenmappe“, PV-Kataster, usw.) |
Fazit
Eine klimaneutrale Stadt ist eine Kommune, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bilanziell keine Treibhausgase mehr ausstößt. Dies kann durch eine drastische Reduzierung der THG-Emissionen oder durch den Ausgleich und den Entzug von THG-Emissionen erreicht werden. Kommunen spielen beim Erreichen der Klimaneutralität eine wichtige Rolle und haben einen großen Einfluss. Durch die Reduzierung ihrer eigenen Emissionen und die Unterstützung von Maßnahmen zur Emissionsreduzierung bei ihren Bürgern und Unternehmen können Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Kennzeichen einer klimaneutralen Kommune sind:
- Vorhandensein und regelmäßige Aktualisierung einer territorialen und verwaltungsbezogenen THG-Bilanz (z.B. nach BISKO-Standard oder INM-Footprint bzw. nach ISO 14064 für die Verwaltungsbereiche) im Sinne eines Monitorings und einer transparenten Kommunikation
- Vorhandensein eines umfassenden Klimaschutzkonzeptes mit Zielstellung der Klimaneutralität in bestimmten Sektoren zu einem bestimmten Zeitpunkt (spätestens 2045)
- Es wurde ein ambitionierter und zeitlich gestaffelter Zielkatalog erarbeitet, der sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und einen Absenkpfad, der mit dem Pariser Abkommen im Einklang ist, vorgibt (Beispiele für ambitionierte Klimaneutralitätsziele: Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040, Ausbau der (territorialen) Erneuerbaren Energien auf 100% bis 2040, Senkung des Endenergieverbrauches um 80% ggü. Basisjahr)
- Eigenversorgung der kommunalen Verwaltung mit Erneuerbaren Energien (Strom und Wärme) und wirkungsvollen Energiemanagementsystemen zur Förderung der Energieeinsparung
- Maßnahmenprogramme mit Zeit- und Finanzierungsplänen (z.B. mit Einsparungsplänen zur Reduzierung des Endenergiebedarfes, Ausbau erneuerbarer Energien, zu energetischer Modernisierung von Gebäuden, zur Förderung nachhaltiger Mobilität und Kreislaufwirtschaft)
- Frühzeitige Umsetzung von technisch realisierbaren Maßnahmen („earliest possible action“)
- Bevorzugung von naturbasierten Methoden zum Entzug von THG aus der Atmosphäre („nature based solutions“)[29]
- Prüfung der Maßnahmen auf Zielkonflikte oder Synergien, z.B. Kombination von Maßnahmen zur Biodiversität und zum Klimaschutz im Sinne positiver Impacts (z.B. biodiversity net gain target, enhanced land regeneration), Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards („minimum safeguards“), DNSH-Prüfung (DNSH)
- Beteiligungskonzept zur aktiven Beteiligung der Bürgerschaft an Entscheidungen im Zusammenhang mit Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung
- Verzicht auf Kompensation bzw. schrittweise Absenkung des Kompensationsanteils
- Begrenzung von Residualemissionen (z.B. auf 5%)
Klimaneutralität ist eine wichtige Aufgabe für Kommunen, die sich für Klimaschutz einsetzen und zum Einhalten des Pariser Abkommens beitragen wollen. Die Treibhausgasneutralität im eigenen Verantwortungsbereich der Kommune (z.B. Liegenschaften, Fuhrpark, Beschaffung) und auch auf dem Territorium der Kommunen zu erreichen ist eine notwendige und anspruchsvolle Aufgabe. Energiemanager*innen aus Kommunen spielen dabei eine wichtige Rolle. Es muss gelingen, viele Akteure aus Städten und Gemeinden zu aktivieren und in einen langfristigen Prozess einzubeziehen.
VERWEISE und LITERATUR
[1] https://www.klimaschutz.de/de/projekte/klimaneutral-2050-rostock-nimmt-kurs
[2] https://mannheim-gemeinsam-gestalten.de/umsetzung_ksap2030
[3] https://dresdenzero.de/ziel/
[4] https://www.c40.org/case-studies/cities100-berlin-emissions-reductions-ratchet-to-climate-neutrality/
[5] https://netzerocities.eu/polands-pilot-activity-neest-netzero-emission-and-environmentally-sustainable-territories/
[6] https://netzerocities.eu/the-netherlands-pilot-activity-dutch-100cnsc-cities-pilot/
[7] Fankhauser S, Smith SM, Allen M, et al (2022) The meaning of net zero and how to get it right. Nat Clim Chang 12:15–21. https://doi.org/10.1038/s41558-021–01245‑w
Meinshausen M, Meinshausen N, Hare W, et al (2009) Greenhouse-gas emission targets for limiting global warming to 2 °C. Nature 458:1158–1162. https://doi.org/10.1038/nature08017
Bauer N, Keller DP, Garbe J, et al (2023) Exploring risks and benefits of overshooting a 1.5 °C carbon budget over space and time. Environ Res Lett 18:054015. https://doi.org/10.1088/1748–9326/accd83
Friedlingstein P, O’Sullivan M, Jones MW, et al (2022) Global Carbon Budget 2022. Earth System Science Data 14:4811–4900. https://doi.org/10.5194/essd-14–4811-2022
Rekker S, Ives MC, Wade B, et al (2022) Measuring corporate Paris Compliance using a strict science-based approach. Nat Commun 13:4441. https://doi.org/10.1038/s41467-022–31143‑4
van Soest HL, den Elzen MGJ, van Vuuren DP (2021) Net-zero emission targets for major emitting countries consistent with the Paris Agreement. Nat Commun 12:2140. https://doi.org/10.1038/s41467-021–22294‑x
[8] Ekardt F, Wieding J, Zorn A (2018) Paris Agreement, Precautionary Principle and Human Rights: Zero Emissions in Two Decades? Sustainability 10:2812. https://doi.org/10.3390/su10082812
[9] Informationen zum Pariser Abkommen
[10] Text des Pariser Abkommens: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
[11] Informationen zum Klimaschutzgesetz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021–1913672
[12] IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change, Definition: https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/glossary/#:~:text=Climate%20neutrality,effect%20on%20the%20climate%20system
[13]
Zu möglichen Klimaauswirkungen, die nicht mit dem Ausstoß von THG zusammenhängen gehören folgende Beispiele: Aeorosole, Flächeninanspruchnahme und Versiegelung, Landnutzungsänderungen, lokale bio-geo-physikalische Effekte z.B. Wasserdampfausstoß durch Kraftwerke, Evaporation von Tagebaurestlöchern, Veränderungen der Oberflächenalbedo (edit: 2023-10-19, MW)
[14]
Weshalb THG-Neutralität oder Netto-Null-Emission der korrektere Begriff wäre
[15]
Horsch D, Brauweiler J, Will M (2021) Klimamangement in Organisationen. Praxis Energiemanagement 33.:
Horsch D, Will M, Brauweiler J, Hildebrandt J (2021) Climate Management in Organizations: Pathways to Climate Neutrality. In: Leal Filho W, Azul AM, Brandli L, et al. (eds) Industry, Innovation and Infrastructure. Springer International Publishing, Cham, pp 1–21
[16]
Kohlenstoffabscheidung und ‑speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS), die direkte Kohlenstoffabscheidung und ‑speicherung in der Luft (Direct Air Carbon Capture and Storage, DACCS), die bioenergetische Kohlenstoffabscheidung und ‑speicherung (Bioenergy Carbon Capture and Storage, BECCS) und die Verwendung von Kohlenwasserstoffen für die chemische Synthese, die Herstellung kohlenstoffneutraler Brennstoffe oder die Algenkultivierung (d.h. Carbon Capture and Utilization, CCU).
[17]
Aufforstung, Wiederaufforstung und Renaturierung natürlicher Systeme, Ozeandüngung mit Eisen und/oder anderen Nährstoffen, Produktion von Biokohle und Anwendung auf Böden, verbesserte Verwitterung mit zerkleinerten Mineralien zur CO2-Adsorption
[18]
Smith et al. (2023). The State of Carbon Dioxide Removal – 1st Edition. The State of Carbon Dioxide Removal. doi:10.17605/OSF.IO/W3B4Z
URL: https://www.stateofcdr.org/
Edenhofer et al. (2021): Wissensstand zu CO2-Entnahmen. Bedarf & Potenziale, Technologien und Politikinstrumente, weltweit und in Deutschland. Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) gGmbH. Berlin, Deutschland. URL: https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2021_MCC_Wissensstand_zu_CO2-Emissionen.pdf
[19]
Süddeutsche: Die fragwürdige Bilanz der CO₂-Zertifikate – https://www.sueddeutsche.de/wissen/klimaschutz-co2-zertifikate-entwaldung‑1.5744614?reduced=true
Die Zeit: Ein Strauß leerer Versprechen -
https://www.zeit.de/2022/37/klimalabel-klimaneutralitaet-klimaschutz-versprechen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Aktuelle Gerichtsurteile:
LG Konstanz, Urteil vom 19.11.2021, Az. 7 O 6/21 KfH, nicht rechtskräftig
Fall: klimaneutrales Premium-Heizöl
LG Kiel, Urteil vom 02.07.2021, Az. 14 HKO 99/20, nicht rechtskräftig
Fall: klimaneutrale Müllbeutel
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2022, Az. 6 U 104/22 – Link
Fall: ökologische Wasch‑, Putz- und Reinigungsmittel wurden auf der Internetseite mit „klimaneutral“ und einem „klimaneutral-Logo“ beworben
[20] https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-green-claims_en
[21]
Schüle, R., Fekkak, M., Lucas, R., & Winterfeld, U. von. (2016). Kommunen befähigen, die Herausforderungen der Anpassung an den Klimawandel systematisch anzugehen (KoBe): Bd. 2016,20 (Climate change, S. 107). Umweltbundesamt.
Siek/Utz (2022): Treibhausgasneutrale Kommune – Auf zum großen Ziel! Umweltbriefe – Spezial „Klimaneutralität in Kommunen“. Walhalla Fachverlag, Regensburg. https://www.walhalla.de/oeffentlicher-dienst-verwaltung/umwelt-energierecht/4380/umweltbriefe-spezial-klimaneutralitaet-in-kommunen
[22]
Merkelbach (2018): Erstellung, Umsetzung und Hemmnisse einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie am Beispiel der Stadt Ratingen. Masterarbeit Fach Nachhaltigkeitsgeographie, Universität Greifswald.
[23] Deutlich bedeutet in diesem Fall eine Minderung des Endenergieverbrauches um 50%, wie bei Klima Masterplan-Kommunen gefordert.
[24]
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen
[25] In anderen Methoden werden andere Sektoren unterschieden (z.B. im BISKO-Standard Private Haushalte, GHD und sonstiges, Industrie und verarbeitendes Gewerbe, Verkehr; im deutschen Klimaschutzgesetz werden die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und sonstiges differenziert) oder andere Systemgrenzen definiert (z.B. der Scopes-Ansatz zur Erstellung von Corporate Carbon Footprints (CCF), die teils auch für kommunale Unternehmen angewendet werden.
[26] In der Fachdiskussion wird unterschieden zwischen „non-abated“ und „residual“. Die non-abated THG-Emissionen wurden bisher aus wirtschaftlichen Gründen nicht verringert, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht ausgewogen erscheint und die Investitionen als zu hoch erachtet werden. Mit „residual“-emissions sind jene gemeint, die technisch nicht (gut) reduzierbar sind (z.B. prozessbedingte CO‑2 Freisetzung bei der Zementherstellung, Reduktion von Eisenerz mit Koks bei der Stahlherstellung, Müllverbrennung, Methanerzeugung oder Freisetzung von Lachgas nach Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft)
[27]
Weihe_UBA_2022: Klimaschutzmanagement und Treibhausgasneutralität in Kommunen – Große Potenziale wirksam erschließen. Umweltbundesamt, Fachgebiet V 1.2 Strategien und Szenarien zu Klimaschutz und Energie, 06813 Dessau-Roßlau, URL: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutzmanagement-treibhausgasneutralitaet-in
[28]
Altenburg C, Reiß P, Scheller H, et al (2020) Klimaschutz in finanzschwachen Kommunen: Mehrwert für Haushalt und Umwelt. Eine Handreichung für Kommunen. Deutsches Institut für Urbanistik (difu), Berlin, Deutschland
difu 2023: Wege zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung. Arbeitskreises Kommunaler Klimaschutz und Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), Berlin. URL: https://difu.de/publikationen/2023/wege-zur-treibhausgasneutralen-kommunalverwaltung
[29]
Reise J et al. (UBA) (2022) Nature-based solutions and global climate protection. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Germany. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nature-based-solutions-global-climate-protection
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